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Alles, was Sie über die Grundstücksgewinnsteuer wissen müssen

Kauft man in der Schweiz ein Haus, wird in den meisten Fällen eine Grundstücksgewinnsteuer fällig. Diese Steuer kann sich entscheidend auf den erzielten Gewinn auswirken. Deshalb erfahren Sie im Folgenden alles, was Sie zur Grundstücksgewinnsteuer wissen müssen.


1. Was ist die Grundstückgewinnsteuer und wer muss sie zahlen?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Steuer auf den erzielten Verkaufsgewinn, welcher sich ganz einfach aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten ergibt. Die Steuer ist zwar äusserst lohnend für den Staat, für Verkäufer und Käufer jedoch geht sie mit einem geringeren Gewinn bzw. einem höheren Preis einher.

Bezahlt werden muss die Grundstücksgewinnsteuer von natürlichen und juristischen

Personen, die einen Gewinn aus einem Grundstücksverkauf ziehen, in der Regel also der

Verkäufer. Ebenso wird die Ausübung von Kaufrechten zugunsten dritter oder die Veräusserung von mehr als 50% der Beteiligungsrechte an einer Immobiliengesellschaft besteuert.

In einigen Ausnahmefällen gibt es allerdings auch die Möglichkeit, einen Aufschub der Steuer zu erreichen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, ob bei Ihnen ein Aufschub in Frage kommen. Dies kann auch von Region zu Region variieren.

2. Was muss ich als Hauskäufer beachten?

In der Schweiz ist es in der Regel der Verkäufer, welcher für die Grundstücksgewinnsteuer aufkommen muss. Als Käufer müssen Sie hier allerdings aufpassen, denn ist dem Käufer nicht möglich, die Steuer zu bezahlen, sind Sie als Erwerber in der Steuerschuld und müssen diese begleichen. Das geht damit einher, dass der Fiskus ein Grundpfandrecht für die Liegenschaft besitzt. Aus diesem Grund können Sie als Eigentümer in solchen Fällen haftbar gemacht werden. Im Vorfeld des Kaufs sollten Sie daher vom Verkäufer die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer verlangen, um hier auf der sicheren Seite zu sein.

3. Wie hoch ist die Grundstücksgewinnsteuer und wie lässt sie sich berechnen?

Die Grundstückgewinnsteuer wird insbesondere durch folgende drei Faktoren beeinflusst:

  • Die Haltedauer der Liegenschaft (Je länger die Immobilie vor dem Verkauf in ihrem Besitz war, desto niedriger die Steuer.)

  • Die Höhe des Gewinns beim Verkauf

  • Der Steuersatz im zuständigen Kanton

Berechnen lässt sich die Grundstücksgewinnsteuer durch eine simple Formel:

Grundstückgewinn = Erlös – Anlagekosten

Kurz erklärt: Der Erlös bezeichnet den Kaufpreis inklusive aller Leistungen des Käufers. Der ursprüngliche Kaufpreis und die wertvermehrenden Anlagekosten ergeben zusammen die Anlagekosten.

Um die Steuer also möglichst gering zu halten, sollten Sie zum einen alle wertvermehrenden Investitionen abziehen und zum anderen versuchen, frühestens ein volles Jahr nach Erwerb zu verkaufen. Die Grundstücksgewinnsteuer sinkt nämlich mit jedem Besitzjahr der Immobilie oder des Grundstücks.

Als wertvermehrenden Investitionen können Sie zum Beispiel den Bau eines Wintergartens bzw. das Anlegen eines Gartens zählen, aber auch beispielsweise die Modernisierung eines oder mehrerer Badezimmer sowie der Ausbau des Dachbodens.

Verkaufskosten wie zum Beispiel Maklerprovisionen, Handänderungssteuern, Inseratsausgaben oder Notargebühren können Sie ebenfalls vom Erlös abziehen. Hierzu müssen Sie die Originalbelege dem zuständigen Steueramt vorweisen können.

Wenn Sie nun all diese Punkte in ihre Rechnung miteinbezogen haben, können sie ganz einfach online die voraussichtliche Grundstückssteuer berechnen. Bei weiteren Fragen kann Ihnen auch der zuständige Kanton weiterhelfen.

Beachten Sie bitte, dass neben der Grundstücksgewinnsteuer auch noch weitere Steuern, wie die Handänderungssteuer, die Vermögenssteuer und die Liegenschaftssteuer, fällig werden können, wenn Sie eine Immobilie besitzen.

Die Grundstücksgewinnsteuer ist ein umfangreiches und komplexes Thema, informieren Sie sich daher genau über die nötigen Details. Falls Sie Fragen haben sollten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.



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